Juni23/Okt23 EU tritt Istanbul-Konvention bei

  • (C) UNWOMEN.de Protection= Schutz, Prevention=Vorsorge Prosecution = Verfolgung  Integrated policies=Integrierte Politik

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (hier mehr zur„Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention seit 2018 bindendes Recht. 

Zu den letztlich auch in Deutschland noch dringend umzusetzenden Maßnahmen gehören u.a.

  • eine staatliche Koordinierungsstelle mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen, die ressortübergreifend und eng mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet;
  • die Konzeption und Umsetzung einer nationalen ressortübergreifendem Strategie mit intersektionaler Perspektive;
  • ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen;
  • der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems für alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder;
  • die Anpassung der nationalen Gesetzgebung zum Aufenthaltsrecht wegen des Wegfalls der Vorbehalte;
  • flächendeckende Angebote für Fortbildungen und Trainings für alle Berufsgruppen, die in Kontakt mit Opfern oder Tätern von Gewalt kommen, etwa Justiz und Polizei

Hier ist der Kommentar von Zonta Deutschland zum endlich erfolgreichen Beitritt der EU:
https://zonta-union.de/node/21934